Posts Tagged ‘Urheberrecht

30
Mai
09

Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 945/08): Rechtswidrige Hausdurchsuchung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht

Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss v. 08.04.2009, Az. 2 BvR 945/08) hatte über eine Hausdurchsuchungsanordnung zu entscheiden. Die ganze Geschichte spielte sich – wie könnte es anders sein – in Bayern ab. Der Polizei ging eine Anzeige zu, in der behauptet wurde, der Betreiber eines Forums würde auf seiner Seite Links anbieten, die auf eine illegale Downloadseite für Filme führt. Die Polizei fragte natürlich nach, wie der Anzeigeerstatter auf diese Idee käme. Der Anzeigeerstatter übergab der Polizei dann einen Screenshot, auf dem zu erkennen war, dass auf der Forumsseite tatsächlich ein Beitrag gepostet und mit den dazugehörigen Links versehen wurde. Die Polizei dachte sich, das reicht uns für eine Hausdurchsuchung. Das Amtsgericht und später auch das Landgericht war auch der Meinung, so ein Screenshot reiche völlig aus, um eine Hausdurchsuchung nach § 102 StPO anordnen zu können. Gesagt getan, es wurde durchsucht, da ja der Verdacht einer Straftat nach § § 106,109 Urhebergesetz durch den Screenshot „zweifelsfrei“ vorlag.

Der Beschuldigte sah das naturgemäß etwas anders und mit ihm auch das Bundesverfassungsgericht. Diese stelle fest, dass, wenn nur ein Screenshot mit entsprechenden Links vorliegt, noch keinesfalls von einem Anfangsverdacht im Sinne von § 102 StPO ausgegangen werden kann. Es stellte weiter fest, dass  für einen Anfangsverdacht einer Straftat nach § § 106,109 UrhG schon ein bisschen mehr vorliegen müsste. Es müssen insbesondere Anhaltspunkte dafür geliefert werden, dass die Links, die auf dem Screenshot zu sehen sind, tatsächlich auf eine urheberrechteverletzende Webseite führen. Auch reiche es nicht aus, dass der Betreiber eines solchen Forums, wie hier der Betroffene, solche Links in seinem Forum einstellen lässt. Das Gericht vertritt hierbei die Auffassung, dass derartige Links in Beiträgen in einem Internetforum von jedem potentziellen Nutzer des Forums eingebracht werden können. Für eine Hausdurchsuchung beim Betreiber des Forums – und damit Eingriff in das Grundrecht aus Art. 13 Grundgesetz – müssten zumindest noch Umstände dargelegt werden, die ein vorsätzliches Handeln des Betreibers erkennen lassen. Dies können zum Beispiel sein die Häufigkeit von Links auf urheberrechtlich geschützte Werke (unter Berücksichtigung der Größe des Internetforums, die Anzahl der täglich eingebrachten Beiträge sowie die Anzahl der aktiven Nutzer des Forums). Ein weiterer Hinweis könnte auch die Missachtung einer vorherigen Abmahnung sein.

Eine richtige Entscheidung wie ich finde…. Aber Achtung für die Zukunft ihr Foren-Betreiber: Ganz enthaftet seit ihr damit nicht…