Posts Tagged ‘97 Abs.1 UrhG

26
Feb
09

Profi-Fotos zu Profi-Preisen…

…das Brandenburgische Oberlandesgericht hat es jetzt mal entschieden. In seiner Entscheidung vom 3. Februar 2009 (Az. 6 U 58/08) stellt es fest, dass die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFME) auch bei der Verletzung von Urheberrechten auf Profi-Bildwerke durch einen Privaten herangezogen werden können. Aufpassen muss demnach jeder der bei eBay gebrauchte Geräte oder Sonstiges unter Zuhilfenahme von Profi-Bildern des Herstellers verkaufen will. Das OLG Brandenburg stellt jedoch weiterhin fest, dass eine schematische Anwendung der Tarife ausscheidet. Auch stellt das OLG Brandenburg fest- Oh Wunder -dass die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing, den Fall der privaten (einmaligen) Nutzung von zu gewerblichen Zwecken hergestellten Fotos nicht umfasst. Das ist wiederum gut für den Verletzter, den es bleibt dann bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO.

In dem vorliegenden Fall waren 20,00 € zu zahlen bei nachgewiesen Herstellungskosten von 92,00 €. Diese allerdings auch nur, weil wohl das Foto mehrere Monate benutzt worden war. Wird obendrein auch noch „vergessen“ den Urheber des Fotos zu benennen, wird wohl noch ein Aufschlag von 100 % fällig. Dies Alles als Schadensersatz.

Bei den Kosten für den Anwalt kam der neue § 97 a II UrhG zur Anwendung. Dies nahm der ganzen Sache für den Verletzter natürlichen Schrecken. Denn die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes wurden auf 100,00 € beschränkt, da auch ein geschuhlter Nichtjuristen, die Rechtsverletzung ohne weiteres hätte erkennen können und die Verletzung im Privatbereich erfolgte. Der Anwalt war also nicht zwingend notwendig. Aber Vorsicht, liebe eBayer, ihr wisst ja, wie schnell man vom privaten Anbieter zum Profianbieter wird. Dann sieht die Sache ganz anders aus.

Was lernen wir daraus: Lieber selber Knipsen, als flott Kopieren.